Was ist NIS2, und betrifft es uns?
Eine EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit. Wen sie erfasst und was sie im Kern verlangt.
NIS2 ist eine EU-Richtlinie, die Cybersicherheit in größeren und versorgungskritischen Unternehmen verbindlich macht. Als Richtlinie gilt sie nicht unmittelbar, sondern wird über nationale Gesetze in den Mitgliedstaaten in Kraft gesetzt. Ob sie Sie direkt trifft, hängt von Branche und Größe ab. In bestimmten kritischen Sektoren gilt sie auch für kleinere Betriebe. Auch wer nicht direkt erfasst ist, gerät als Zulieferer zunehmend über die Lieferkette in die Pflicht.
Wen es betreffen kann
Gegenüber der ersten NIS-Richtlinie ist der Kreis deutlich größer geworden. Neu erfasst sind unter anderem das verarbeitende Gewerbe in sicherheitsrelevanten Bereichen, die Lebensmittelbranche, Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste sowie Anbieter digitaler Dienste. Viele Mittelständler, die sich nie als „kritische Infrastruktur" verstanden haben, finden sich damit zum ersten Mal in einer Sicherheitsregulierung wieder.
Sie sind wahrscheinlich betroffen, wenn …
Der dritte Fall ist in der Praxis der häufigste. Große Auftraggeber müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette nachweisen und geben die Pflicht weiter: als Fragebogen, als Vertragsklausel oder als Voraussetzung bei der nächsten Ausschreibung. Dann entscheidet nicht die Behörde über Ihre NIS2-Relevanz, sondern Ihr wichtigster Kunde, und die Frist setzt er auch.
Was im Kern verlangt wird
Statt einzelner Vorschriften steht ein Grundgedanke im Mittelpunkt: Cybersicherheit gehört zur Unternehmensführung. Verlangt werden ein geordnetes Risikomanagement, technischer und organisatorischer Grundschutz, klare Meldewege für Vorfälle und ausdrücklich die Verantwortung der Leitung.
Der letzte Punkt verändert die Dynamik. Cybersicherheit lässt sich unter NIS2 nicht mehr vollständig an die IT-Abteilung oder einen Dienstleister delegieren; die Leitung muss das Thema verstehen, entscheiden und dokumentieren. Bußgelder sind empfindlich und ähneln in ihrer Logik der DSGVO.
Was Sie jetzt sinnvollerweise tun
Panik ist kein Plan, Abwarten auch nicht. Der vernünftige Weg hat drei Schritte: erstens klären, ob Sie direkt erfasst sind oder über Kunden in die Pflicht kommen. Zweitens den Ist-Zustand ehrlich aufnehmen, denn wer schon solide Grundlagen wie Ransomware-Schutz und dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen hat, erfüllt vieles bereits. Drittens die Lücken nach Risiko schließen statt nach Alphabet, und zwar so, dass die Maßnahmen im Alltag wirken. Es sind übrigens dieselben Grundlagen, die auch eine Cyber-Versicherung voraussetzt: Die Arbeit lohnt sich doppelt.
Ein Hinweis zur Einordnung: Papier schützt nicht. Eine NIS2-Vorbereitung, die vor allem Ordner füllt, besteht vielleicht die Prüfung, aber nicht den Angriff. Die Reihenfolge gehört andersherum: erst die Substanz, also Zugänge, Updates, Backups und Meldewege, dann die Dokumentation, die diese Substanz nachweist.
Wie wir Sie vorbereiten
Wir klären mit Ihnen, ob und wie NIS2 Sie betrifft, und richten den Blick auf die Substanz statt auf Formalien. Statt Aktenordner zu füllen, schließen wir die Lücken, die im Alltag wirklich zählen. Wo es um Spezialfragen geht, etwa die juristische Auslegung im Einzelfall, sagen wir das offen und holen die passenden Fachleute dazu. Mehr zu unserer Arbeit unter IT-Sicherheit.
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