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Cloud-Anbieter wechseln: was der Data Act garantiert

Seit September 2025 müssen Cloud-Anbieter den Wechsel ermöglichen, ab 2027 ohne Wechselgebühren. Was das Gesetz regelt und was es nicht löst.

Der Data Act, die europäische Datenverordnung, gilt seit dem 12. September 2025. Ein Teil davon regelt den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern. Bisher hing die Frage, ob man einen Anbieter wieder verlassen kann, vom guten Willen und vom Kleingedruckten ab. Jetzt müssen Anbieter den Wechsel aktiv ermöglichen, die Rechte dazu müssen im Vertrag stehen, und ab dem 12. Januar 2027 dürfen sie dafür keine Gebühren mehr verlangen, auch nicht für den Datenabzug, die sogenannten Egress-Kosten. Bis dahin sind nur die tatsächlichen Selbstkosten erlaubt.

Was der Anbieter leisten muss

Eine Kündigung des Dienstes mit einer Frist von höchstens zwei Monaten
Einen Übergangszeitraum von in der Regel 30 Tagen, in dem er beim Umzug unterstützt, verlängerbar, wenn es technisch nicht anders geht
Den Export aller Daten und, soweit möglich, der Konfigurationen in gängigen, maschinenlesbaren Formaten
Klare Informationen über Formate, Verfahren und bekannte Einschränkungen des Wechsels
Nach Abschluss die Löschung der Daten beim alten Anbieter

Diese Punkte gehören in jeden Cloud-Vertrag, den Sie neu abschließen oder verlängern. Fehlen sie, lohnt die Nachfrage, bevor man unterschreibt.

Was das Gesetz nicht löst

Exportierbar heißt nicht lauffähig. Die Daten eines Software-Dienstes kommen im Format dieses Dienstes und passen selten eins zu eins in den nächsten. Funktionen, die der eine Anbieter hat, fehlen beim anderen. Und wer eine Anwendung eng mit den Spezialdiensten eines großen Cloud-Anbieters verwoben hat, bekommt zwar seine Daten, aber kein Gegenstück für die Dienste. Der Data Act senkt die Hürde beim Verlassen; wie hoch sie liegt, entscheidet sich beim Einstieg.

Wechselfähig bleibt, wer von Anfang an darauf achtet: Standard-Datenbanken statt Spezialdienste, offene Formate, Container, eine Dokumentation, die nicht nur der Anbieter versteht. Das ist derselbe Gedanke wie bei einem IT-Dienstleister, von dem man wieder wegkommen muss: Zugänge, Daten und Dokumentation gehören dem Kunden.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Die Kosten sind gestiegen, ohne dass der Nutzen mitgewachsen wäre, mehr dazu unter FinOps
Datenstandort und Anbieter passen nicht mehr zu Ihren Anforderungen an Datensouveränität
Support und Erreichbarkeit lassen nach, oder es gibt keinen Ansprechpartner mehr
Mehrere verstreute Dienste sollen in einer Umgebung zusammengeführt werden

Ein Wechsel ist ein Projekt mit Vorbereitung, Test und Umschaltung, kein Knopfdruck. Dass die Gebühren wegfallen, nimmt dem Projekt eine Kostenposition, nicht die Arbeit. Ob die eigene Umgebung überhaupt in die Cloud gehört oder teilweise zurück ins Haus, ist davor zu klären, siehe Server in die Cloud.

Wie wir Wechsel begleiten

Wir übernehmen Systeme von anderen Anbietern auf eigene Server in Deutschland oder in die Umgebung, die zu Ihnen passt. Vorher klären wir, was sich exportieren lässt und was nachgebaut werden muss, dann wird getestet und zu einem Zeitpunkt umgeschaltet, der den Betrieb nicht stört. Und wir legen unsere eigenen Kunden so an, dass sie wieder gehen könnten: Zugänge, Daten und Dokumentation gehören Ihnen, nicht uns. Mehr zur Umgebung unter Cloud-Hosting in Deutschland und Was ist Colocation?

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